Das Prostitutiertenschutzgesetz (ProstSchG) wurde am 21. Oktober 2016 erlassen und ist am 1. Juli 2017 in Kraft getreten. Kernpunkt ist die Einführung einer Erlaubnispflicht für alle Prostitutionsgewerbe sowie eine Anmeldepflicht für SexarbeiterInnen. Im Vortrag werden die Änderungen im Prostituiertenschutzgesetz vorgestellt und diskutiert.
Veranstaltungsort:
Frau und Beruf GmbH
Lindwurmstr. 129a
80337 München
Datum: 30.11.2017
Uhrzeit: 18:00-20.00 Uhr
Referentin: Margarete von Galen